Einsicht in nicht bestandene Aufnahmeprüfungen

Aufgrund von Covid-19 kann die Einsichtnahme in die Aufnahmeprüfungen nicht vor Ort und nicht in direktem Kontakt mit Prüfungsverantwortlichen und Korrigierenden stattfinden. Im Fall von NICHT bestandenen Prüfungen werden die unten beschriebenen alternativen Möglichkeiten angeboten.

 


Ab Montag, 22. März 2021, bis Dienstag, 30. März 2021, besteht die Möglichkeit, via Login mit den Zugangsdaten auf www.zentraleaufnahmepruefung.ch Kopien der geschriebenen Prüfung anzufordern. Diese werden Ihnen per Post zugestellt.

Notenskalen, Korrekturanweisungen und die Texte der Sprachprüfung Deutsch werden nicht versendet. Sie stehen unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch/unterlagen zur Verfügung.

Gesuche um Auskünfte zur Prüfungskorrektur können wie folgt eingereicht werden:

Zwischen Donnerstag, 25. März 2021 und Mittwoch, 31. März 2021, können Sie nach einem Login auf der ZAP-Homepage (dort, wo Sie schon die Prüfungskopien bestellt haben) ein Auskunftsgesuch stellen. Eine Prüfungsexpertin oder ein Prüfungsexperte des betreffenden Fachs wird Sie dann am Mittwoch, 7. April zwischen 14.00 und 17.00 Uhr zurückrufen, um mit Ihnen Ihre Frage zu besprechen. Pro Kind und Prüfungsteil werden Sie ein separates Auskunftsgesuch stellen müssen.

 

Bestandene Prüfungen können erst bei erfolgtem Schuleintritt nach den Sommerferien eingesehen werden.

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