Musikmatur
Wer auf die vierte Klasse hin Musik als musisches Maturfach wählt, erhält kostenlos Einzelunterricht auf einem Instrument oder in Gesang im Rahmen einer 25-Minuten-Lektion.
In der vierten Klasse ist der kostenlose Instrumentalunterricht obligatorisch, in der fünften freiwillig. Auf Gesuch und auf eigene Kosten kann der Instrumentalunterricht auch extern belegt werden.
Mit der Reform «Gymnasium 2022» erfolgt die Wahl auf die dritte Klasse hin und der Instrumental- und Gesangsunterricht mit Maturfach Musik wird dann vom dritten bis ins fünfte Schuljahr obligatorisch und kostenlos sein, in der sechsten Klasse bleibt er freiwillig und als Freifach kostenpflichtig. Mehr Informationen zur Reform «Gymnasium 2022» erhalten Sie hier, bitte klicken.
Aktuelle Regelung
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
freiwillig | freiwillig | freiwillig | obligatorisch | freiwillig | freiwillig |
kostenpflichtig | kostenpflichtig | kostenpflichtig | kostenlos | kostenlos | kostenpflichtig |
Ab Schuljahr 2023/24*
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
freiwillig | freiwillig | obligatorisch | obligatorisch | obligatorisch | freiwillig |
kostenpflichtig | kostenpflichtig | kostenlos | kostenlos | kostenlos | kostenpflichtig |
*Diese Regelung gilt für alle neuen dritten Klassen ab Schuljahr 2023/24.