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Zulassungsbedingungen

Der reguläre Übertritt nach der 6. Klasse der Primarschule oder einer gleichwertigen Ausbildung erfolgt gemäss kantonalem Aufnahmereglement mit einer Aufnahmeprüfung, die im Mai stattfindet. Anmeldefrist ist jeweils der vorausgehende 10. Februar.

Eltern und zukünftige Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten detaillierte Informationen an einem öffentlichen Informationsabend jeweils Mitte Januar (beachten Sie bitte die Ausschreibungen im Schulblatt, in den Tageszeitungen oder auf unserer Homepage).

Ein Eintritt während des Schuljahres und in höhere Klassen ist nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich:

  • Schülerinnen und Schüler, die wegen eines Wohnortwechsels der Eltern von einer staatlich geführten eidgenössisch anerkannten Mittelschule mit gleichem Schulprofil wechseln wollen, können grundsätzlich prüfungsfrei in die Schule eintreten. Als Zeitpunkt für einen Übertritt empfiehlt sich ein Semesterbeginn.

  • Übertritte aus andern Schulen sind nur über eine ausserordentliche Aufnahmeprüfung nach Massgabe der Schulleitung möglich.