Das Maturitätsprüfungsreglement des Kantons Zürich legt im §5 fest:
§ 5. Prüfungsfächer
Maturitätsprüfungen finden in sechs Fächern statt:
- Deutsch
- zweite Landessprache (Französisch oder Italienisch)
- Mathematik
- Schwerpunktfach
Die Fächer 5 und 6 werden von den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der an der Schule angebotenen Möglichkeiten gewählt, wobei das Schwerpunktfach oder Teilfächer daraus ausgeschlossen sind.
Unter den Fächern 4, 5 und 6 muss eines Biologie oder Chemie oder Physik und eines Geschichte oder Geographie oder Wirtschaft und Recht enthalten. Die Fächer 1, 2, 3 und 4 werden schriftlich und mündlich geprüft; von den Fächern 5 und 6 muss mindestens eines schriftlich geprüft werden. Eine praktische Prüfung in Bildnerischem Gestalten, Musik oder Sport ersetzt den mündlichen oder schriftlichen Teil einer Prüfung. Die Schulleitung bestimmt die Prüfungsart. Sie kann ergänzende Regelungen treffen.
Daraus ergeben sich für unsere Schülerinnen und Schüler folgende Wahlmöglichkeiten auf das Ende der 5. Klasse hin:
Fach Nr. 5 |
| Fach Nr. 6 |
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| Die Schüler wählen in der 5. Klasse ein Prüfungsfach aus dem Bereich der Naturwissenschaften als (Vormatur) | Die Schüler wählen in der 5. Klasse ein Prüfungsfach aus dem Bereich der Sozialwissenschaften als Vormatur | ||
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