(Auszug)
Der Eintritt in die 1. Klasse ist aus der 6. Klasse der zürcherischen Primarschule möglich oder setzt eine gleichwertige Ausbildung voraus.
In Ausnahmefällen ist die vorzeitige Zulassung zur Aufnahmeprüfung ab der 5. Klasse der Primarschule möglich.
In die 1. Klasse werden nur Bewerber zugelassen, die nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres das 15. Altersjahr vollenden. Bei einem späteren Eintritt verschiebt sich diese Altersgrenze entsprechend.
Die Prüfungsfächer sind Deutsch und Mathematik.
Die schriftliche Prüfung umfasst die folgenden Teile:
Deutsch: | Verfassen eines Textes | 60 Minuten |
Textverständnis und Sprachbetrachtung | 30 Minuten | |
Mathematik: | 60 Minuten |
Die schriftliche Prüfungsnote ist das Mittel aus der Note in Deutsch und der Note in Mathematik. Zur Ermittlung der Note im Fach Deutsch hat die Note für den verfassten Text doppeltes, die Note für Textverständnis und Sprachbetrachtung einfaches Gewicht.Für den Entscheid über die Aufnahme wird bei Kandidaten aus öffentlichen zürcherischen oder entsprechenden ausserkantonalen öffentlichen Schulen, die im Zeitpunkt der Anmeldung die 6. Klasse der Primarschule besuchen, die Erfahrungsnote mitberücksichtigt. Massgebend ist bei diesen Schülern das letzte reguläre Zeugnis. Als Erfahrungsnote gilt das Mittel aus den Noten in Deutsch und Mathematik.
Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt aus der schriftlichen Prüfungsnote und der Erfahrungsnote mindestens 4,5 beträgt. Wer den Durchschnitt 4,25 nicht erreicht, wird abgewiesen. Die übrigen Kandidaten haben die mündliche Prüfung abzulegen.Die mündliche Prüfung umfasst beide Prüfungsfächer. Sie dauert pro Fach und Schüler etwa 15 Minuten. Die mündliche Prüfungsnote ist das Mittel aus den Noten in beiden Fächern.
Nach der mündlichen Prüfung gilt die Aufnahmeprüfung als bestanden, wenn der Durchschnitt aus der Prüfungsnote (Mittel aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsnote) und der Erfahrungsnote mindestens 4.5 ergibt. Kandidaten, die diesen Durchschnitt nicht erreichen, werden abgewiesen.
Bei Kandidaten, deren Erfahrungsnote nicht berücksichtigt werden kann, entscheidet allein das Prüfungsergebnis. Eine schriftliche Prüfungsnote von mindestens 4 berechtigt zur Aufnahme, eine schriftliche Prüfungsnote unter 3,5 führt zur Abweisung. Alle übrigen Kandidaten haben die mündliche Prüfung abzulegen.
Nach der mündlichen Prüfung werden Kandidaten aufgenommen, bei denen das Mittel aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsnote mindestens 4 ergibt; die übrigen Kandidaten werden abgewiesen.
Die Aufnahme erfolgt in allen Fällen auf eine Probezeit. Diese dauert vom Beginn des Schuljahres bis Ende November. Nach ihrem Ablauf entscheidet der Klassenkonvent gemäss Promotionsreglement über die endgültige Aufnahme.